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Bundestag: Entscheidung zu Sterbehilfe

EKD zu assistiertem Suizid: „Sterbehilfe darf nicht zur Norm werden“

Auf dem Bild ist in Nahansicht die Hand einer*s Patient*in zu sehen, der*die in einem Patientenbett liegt. Auf der Patientenhand wird durch zwei Hände ein Zugang für eine Infusion gelegt, d. h. eine Nadel mit passendem Zugang für eine intravenöse Versorgung wird in eine Ader gestochen und per Pflaster befestigt. Die Hände gehören einer Pflegekraft.

Symbolbild Pflege mit Darstellern aus einer Bildungseinrichtung für Pflegeberufe in Frankfurt.

In dieser Woche will der Bundestag über die Rahmenbedingungen für die Sterbehilfe bei Schwerstkranken entscheiden. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat zum sogenannten assistierten Suizid jetzt ein neues Positionspapier vorgelegt.

Hilfe für suizidgefährdete Menschen

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat anlässlich der bevorstehenden Entscheidung des Bundestags zum assistierten Suizid im Juli 2023 auf die Gefahr hingewiesen, dass bei einer Neuregelung zur Sterbehilfe ethische Grenzen dauerhaft verschoben werden könnten. Bei dem Thema assistierter Suizid steht grob gesagt die Frage im Raum, ob schwerkranken Menschen straffrei geholfen werden kann, aus dem Leben zu scheiden. Derzeit gibt es in Deutschland dafür keine gesetzliche Regelung. Am Donnerstag stehen zwei Gesetzentwürfe zur Wahl. Der eine sieht zumindest bei der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe Strafen vor. Der weitergehende Vorschlag sieht eine völlige Straffreiheit vor - ähnlich wie beim Schwangerschaftsabbruch. Vor drei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, für klare Regelungen zu sorgen.   

Selbstbestimmung stärken 

Im Positionspapier vom 29. Juni 2023 tritt die EKD einerseits für die Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen ein. Regulierungen bei der Sterbehilfe seien deshalb so auszurichten, die Freiheit und Verantwortung des Individuums zu stärken und zu schützen.

Niemand darf zu Beihilfe verpflichtet werden

Andererseits müsse jedes Einwirken auf die Entscheidung eines Menschen, das ihn zu einem Suizid drängt, und ein entsprechendes gesellschaftliches Klima verhindert werden. Es dürfe „nicht zur gesellschaftlichen ‚Normalität‘ werden, sich das Leben zu nehmen oder anderen dabei zu helfen“. Weder Personen noch Institutionen dürften zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden.

Prävention deutlich verbessern

Zuerst und vor allem fordert der Rat der EKD „substanzielle Verbesserungen bei der Suizidprävention und der palliativen Begleitung von schwer kranken Menschen oder Sterbenden“. Dazu reichten Willensbekundungen nicht aus. Es brauche gesetzliche und außergesetzliche Regelungen zur Stärkung von Suizidprävention und Palliativmedizin- und pflege, einschließlich der dafür erforderlichen finanziellen Mittel und der Stärkung der Ausbildung in den medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufen. Die EKD ist der Meinung: „Die in aller Regel große Not, die zu einem Suizidwunsch führt, ist ein menschliches Leid, das, wenn irgend möglich, abzuwenden ist.“

Suizid aber auch respektieren

Zum Schutz des Lebens und zur Achtung vor dem einzelnen Menschen gehöre aber auch, wenn eine Entscheidung für einen assistierten Suizid in einer Grenzsituation getroffen wird, die Umsetzung dieser Entscheidung im Rahmen des Rechts zu ermöglichen, dieser Person vorurteilsfrei zu begegnen und sie seelsorgerlich zu begleiten. Für diese Begleitung stehe die evangelische Kirche bereit.

Unterstützungsangebote zum Leben stärken

Für Grenzsituationen des Lebens kann es nach Ansicht der EKD keine Regelungen geben, „die sie einfach und nach allen Seiten befriedigend auflösen“. Es blieben Grenzsituationen, mit denen die Betroffenen selbst und die Menschen, die beruflich oder privat zu ihrem Umfeld gehören, zurechtkommen müssten. Wichtig bleibe deshalb „ein stabiles gesellschaftliches Klima, ohne Ausgrenzung oder Vereinsamung und mit den bestmöglichen Unterstützungsangeboten.“

Zum Text im Wortlaut  

 

 


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